Liebe PatientInnen,

vor einer ästhetisch-medizinischen Behandlung erfolgt in unserer Praxis immer ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem ein individuelles Behandlungskonzept für die gewünschten Bereiche gemeinsam erarbeitet wird. Die Preise für eine ästhetisch-medizinische Behandlung werden nach GOÄ und nach verbrauchtem Material (d.h. Einheiten Botulinum toxin bzw. ml Hyaluronsäure) berechnet und können daher je nach Menge und Verteilung nach oben sowie nach unten von der Tabelle abweichen. Die Tabelle dient als Anhaltspunkt. In unserer Praxis verwenden wir ausschließlich Qualitätsprodukte des deutschen Herstellers Merz. Falls gewünscht können Sie vor der Behandlung eine oberflächliche Betäubung der Haut mittels Betäubungscreme erhalten.


Faltenbehandlung mit Botulinum toxin


Brow Lift

ab 150 Euro

Stirnfalten

ab 270 Euro

Zornesfalte

ab 250 Euro

Lachhafte/Krähenfüße

ab 270 Euro

Oberlippenfalten

ab 150 Euro

Gummy Smile

ab 150 Euro

Lip Flip

ab 150 Euro

Kinnfalten (Erdbeerkinn/Marionettenfalten)

ab 150 Euro

Bunny Lines (Nasenfalten)

ab 150 Euro

Mimikfalten Kombi (2 Regionen)

ab 380 Euro

Mimikfalten Kombi (3 Regionen)

ab 450 Euro

Zähneknirschen, facial slimming

ab 300 Euro

Schwitzen (Hyperhidrosis)

ab 450 Euro

Barbie Hals/Schulterverspannungen

ab 450 Euro

Nerfertiti Lift

ab 270 Euro

Platysma/Halsfalten

ab 300 Euro

Die tatsächlichen Preise können abweichen und richten sich nach im Rahmen der Beratung festgelegten Behandlungsstrategie und verbrauchtem Botulinum toxin und erfolgen nach GOÄ.



Faltenbehandlung und Gesichtsmodelierung mit Hyaluron


Lippen

ab 300 Euro 

Nasolabialfalte

ab 300 Euro

Marionettenfalten

ab 300 Euro

Jawline Contouring

ab 300 Euro

Wangenknochenaufbau

ab 350 Euro

Minilift

ab 400 Euro

Stirnfalten

ab 300 Euro

Zornesfalte

ab 300 Euro

Mimikfältchen

ab 250 Euro

Raucherfalten (Mundfalten)

ab 300 Euro

Die tatsächlichen Preise richten sich nach im Rahmen der Beratung festgelegtem Behandlungsumfang und verbrauchter Hyaluronmenge, sowie Hyaluronart und werden nach GOÄ abgerechnet.